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Ausland

Grüne und Linke stimmen mit AfD gegen Straferhöhung für «Wegwerf-Agenten»

Grüne und Linke stimmen mit AfD gegen Straferhöhung für "Wegwerf-Agenten"

© Screenshot: Webseite BKABereits im Vorjahr lautete die Ermahnung im Rahmen einer Kampagne: «BKA und Nachrichtendienste warnen: Kein ‘Wegwerf-Agent’ werden!»

Jüngste Anschläge, wie in Berlin, auf sensible Bereiche der Infrastruktur sowie vermeintliche hybride Sabotageakte im digitalen Bereich bringen immer wieder Diskussionen zum Thema eines vermeintlich ausländischen Auftraggebers auf das politische Tableau. Die Bundesregierung beschloss daher laut Mitteilung in dieser Woche die «Ausübung fremder Einflussnahme und darauf gerichtete Agententätigkeit» künftig schärfer unter Strafe zu stellen. Ein entsprechender Beschluss wurde mit den Stimmen der Großen Koalition «gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke» in Berlin verabschiedet.

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«Anwerbeversuche für Sabotage- und Spionage-Tätigkeiten erfolgen zunehmend über die Sozialen Medien», so die per Kampagne formulierte Einschätzung des Bundeskriminalamts und weiterer geheimdienstlicher Behörden des Landes im Vorjahr. Im Dezember 2025 erfolgte daraus resultierend folgende Ankündigung:

«Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes ‘zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit’ (21/3191) vorgelegt.»

Eine gestrige Spiegel-Meldung samt demnach notwendiger subjektiver Ergänzung lautet nun zum vorläufigen Ergebnis im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz:

«‘Wegwerf-Agenten’ müssen künftig mit härteren Strafen rechnen. Ihnen winkt schnelles Geld, etwa aus Russland.» 

Die entsprechende Mitteilung auf der Webseite des Bundestags überrascht in der einleitenden Erläuterung damit, dass die medial nachdrücklich kommunizierte und demnach fest betonierte «Brandmauer-Strategie» seitens der Grünen und Linken gegen die AfD anscheinend im politischen Alltag nicht immer standhält. So heißt es zu den Ereignissen am 28. Januar dieses Jahres:

«Für den geänderten Entwurf eines Gesetzes ‘zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit’ stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.»

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Zuvor hatte im September des Vorjahres vermeintlich erfolglos zum Thema der Bedrohung und Realität einer «relativ neuen Form der Anwerbung» das BKA gemeinsam «mit BfV, BAMAD und BND» die Kampagne ‘Kein Wegwerf-Agent werden!’ entwickelt». Zu den jüngsten Verschärfungen im Strafrecht für «Agententätigkeit» heißt es nun in der Ausschussmitteilung:

«Die neue Strafnorm umfasst die Begehung vorsätzlich rechtswidriger Taten in Deutschland im ‘Auftrag einer staatlichen Stelle einer fremden Macht’. Die ausführende Person sowie die auftraggebende Person sollen demnach mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden können, wenn die zugrundeliegende Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwerer Strafe bedroht ist.»

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In der Begründung des behandelten Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen heißt es weiter, dass zukünftig Fälle, in denen «jemand im Auftrag eines fremden Staates Straftaten gegen in Deutschland lebende Oppositionelle begeht, beispielsweise eine Bedrohung (§ 241 StGB) oder Nötigung (§ 240 StGB), von dem neuen Tatbestand erfasst sein wird.»

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Die Vertreter der Koalitionsfraktionen führten gegenüber den Ausschussmitgliedern laut Mitteilung aus, dass dokumentierte «Aktionen sogenannter transnationaler Repression gegen Oppositionelle im deutschen Exil und andere Formen illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten» wesentlicher Hintergrund ihres Antrags auf «den neuen Paragraf 87a im Strafgesetzbuch» darstellen würden. Weiter heißt es:

«Aus der neuen Strafvorschrift ergeben sich weitere Änderungen in dem Gesetzentwurf. So wird die Ermittlungskompetenz des Bundeskriminalamtes auch auf diese neuen Fallkonstellationen erweitert, und zwar durch eine Änderung im Bundeskriminalamtsgesetz. Anpassungen folgen auch im Waffengesetz und im Sprengstoffgesetz.»

Die Ergänzung im Strafgesetzbuch wurde gemeinsam mit mehreren anderen Sicherheitsgesetzen verabschiedet. So steht künftig schon die Androhung eines Terroranschlags unter Strafe. Ebenso strafbar ist nun die Einreise nach Deutschland, wenn deren Ziel eine «terroristische Straftat» ist. Auch die juristische Verfolgung von Terrorfinanzierern soll einfacher werden.

Die abschließende Beratung im Bundestag endete gestern nach halbstündiger Debatte, wobei insgesamt drei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur internationalen Strafverfolgung mit den Stimmer der Großen Koalition final beschlossen wurden.

Die Zustimmung zum Beschluss aus dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz erfolgte mit den Stimmer der CDU/CSU und SPD, die AfD und Die Linke votierten dagegen. Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich diesmal. 

Quelle

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